AGB

  1. Allgemeines
    1. Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden.
    2. An unsere Angebote sind wir 60 Tage ab der Erstellung gebunden; eine davon abweichende Bindung muß gesondert vereinbart werden. Ein Kostenvoranschlag wird nach bestem Wissen erstellt, es kann jedoch für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Bei Kostenerhöhungen über 15% wird der Auftraggeber von uns verständigt, unterhalb 15% kann die Verrechnung ohne Verständigung durchgeführt werden. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum.
    3. Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt.
    4. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekanntgegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, daß im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen unwidersprochen bleiben.
  2. Lieferung
    1. Die Ware wird auf Kosten des Käufers geliefert, soweit nichts anderes vereinbart ist.
    2. Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, daß die Anfuhrstraße befahrbar ist.
    3. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflußbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung und dgl. sowie von uns oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle befreien uns für die Dauer Ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in diesem Falle nur insoweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen.
    4. Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten und für seine Rechnung versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzüglich deren Art und Umfang mitzuteilen.
  3. Mängelrüge / Gewährleistung
    1. Wir leisten Gewähr, daß die Ware ordnungsgemäß ist und gewöhnliche Eigenschaften aufweist; für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn diese schriftlich zugesagt wurden.
    2. Für Ware, die als mindere Qualität wie z.B. „Zweite Wahl“ bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind.
    3. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen kann keine Gewähr geleistet werden.
    4. Angelieferte Ware ist vom Kunden sofort zu untersuchen; hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich, jedenfalls vor Verarbeitung oder Einbau, anzuzeigen.
  4. Produkthaftung und Schadenersatzhaftung
    1. Für von uns zu vertretende Schäden im Rahmen der Produkthaftung sowie für von uns verschuldete Schäden haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
    2. Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. Importeurs. Uns treffen auch keine weiteren Aufklärungspflichten, insbesondere nicht für Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung.
    3. Reparaturen: Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen an unverpackt angelieferten Geräten. Bei Abholung wird das Gerät nur gegen Rückgabe der Servicekarte ausgehändigt. Für reparierte Geräte, die bis 6 Wochen nach erfolgter Benachrichtigung nicht abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen. Die Ausgabe von kostenpflichtigen Reparaturen erfolgt bei Abholung gegen Barzahlung. Wenn vom Kunden nicht ausdrücklich ein Kostenvoranschlag angefordert wird, erachten wir den Reparaturauftrag als gegeben. Wird ein Kostenvoranschlag gewünscht, wird hierfür ein Unkostenbeitrag verrechnet. Die Höhe des Unkostenbeitrages richtet sich nach der Art des Gerätes und bewegt sich zwischen € 15,00 bis 40,00. Unbeschadet eines Wandlungsanspruches des Kunden erfolgt Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist. Für Verbrauchs- und Verschleißmaterial wie Batterien, Leuchtmittel und dgl. besteht keine Gewährleistung.
  5. Zahlung
    1. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
    2. Die Inanspruchnahme von gesondert zu vereinbarendem Skonto setzt voraus, daß alle früheren Rechnungen – ausgenommen solche, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen – beglichen sind.
    3. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.
    4. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen bedarf unserer Zustimmung und ist ansonsten nicht zulässig.
    5. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in der Höhe von 4% über dem gültigen normalen Bankzinsfuß zu verrechnen.
    6. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der gesamten aushaftenden Forderung zu verlangen; dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluß ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden.
    7. Kommt der Kunde der Zahlungsaufforderung gemäß 5.6 trotz Setzung einer achttägigen Nachfrist nicht nach, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte die in unserem Eigentum stehenden Waren zurückzunehmen, ohne daß dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Gelieferte Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag.
    2. Die Sicherungsübereignung oder Verpfändung in unserem Vorbehaltseingentum stehender Waren sind dem Kunden untersagt. Wird von dritter Seite auf Waren, die noch in unserem Eigentumsvorbehalt sind, Exekutionen geführt oder sonst gegriffen, hat der Kunde uns unverzüglich zu verständigen; allfällig uns mit der Durchsetzung unserer Ansprüche erwachsende Kosten sind uns vom Kunden zu ersetzen.
    3. Auch bei Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware geht unser Eigentum nicht unter; in diesem Falle gilt als vereinbart, daß uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.
  7. Erfüllungsort
    1. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Ort unseres Unternehmenssitzes.
  8. Gerichtsstandort
    1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Mistelbach. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die für unseren Geschäftsbereich anwendbaren gewerberechtlichen Vorschriften sind wie folgt: – Elektroinstallationsgewerbe gem. §103 II GewO.1977 – Handelsgewerbe gem. §124 Z.11 GewO. 1994